FAQs - Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen - und die Antworten darauf.

  • Wer kann am Wettbewerb teilnehmen?

    Wer kann am Wettbewerb teilnehmen?

    Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen jeder Größe, aber auch Einzelpersonen, Handwerksbetriebe, Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Thüringen haben. Mehr zu den Teilnahmebedingungen finden Sie >>hier.

  • Mit welchen Innovationen kann man sich bewerben?

    Mit welchen Innovationen kann man sich bewerben?

    Zum Wettbewerb eingereicht werden können innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, die überwiegend in Thüringen entwickelt, gestaltet und/oder gefertigt wurden bzw. in Thüringen wirtschaftlich verwertet werden.

    Die Innovationen müssen entweder bereits auf dem Markt sein oder stehen kurz vor ihrer Markteinführung. Die Markteinführung darf nicht länger als zwei Jahre zurück liegen bzw. sollte innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgen.

    Mehr zu den Teilnahmebedingungen finden Sie >>hier.

  • In welchen Kategorien kann man sich bewerben?

    In welchen Kategorien kann man sich bewerben?

    Der Innovationspreis Thüringen wird in den vier Kategorien Tradition & Zukunft, Industrie & Material, Digitales & Medien, Licht & Leben vergeben. Die Einordnung der Bewerbung in zwingend nur eine Kategorie wird durch den Bewerber selbst vorgenommen. Die Zuordnung wird durch die Jury hinsichtlich ihrer Plausibilität geprüft und ggf. korrigiert. Eine Beschreibung der Kategorien und beispielhafte Schlagworte finden Sie >>hier. Für Firmengründer kann die Jury kategorieübergreifend einen Sonderpreis für Junge Unternehmen vergeben.

  • Wie kann ich mich bewerben?

    Wie kann ich mich bewerben?

    Die Teilnahme ist bis zum 30. Juni (23:59 Uhr) möglich.
    Sie erfolgt ausschließlich online über >>https://bewerbung.innovationspreis-thueringen.de
    Ihren angelegten Entwurf können Sie innerhalb der Bewerbungsfrist jederzeit weiter bearbeiten.

  • Was kostet die Bewerbung?

    Was kostet die Bewerbung?

    Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei.
    "Investieren" sollten Sie jedoch etwas Zeit in Ihre Bewerbung. Achten Sie auf die inhaltliche Qualität Ihres Beitrags - dies ist die Grundlage für die Jury-Entscheidung. 

  • Kann man sich noch einmal bewerben / mit einem Beitrag noch einmal teilnehmen?

    Kann man sich noch einmal bewerben / mit einem Beitrag noch einmal teilnehmen?

    Sie hatten sich bereits beworben, wurden aber nicht ausgezeichnet? Reichen Sie doch nochmal ein! Solange die formellen Bedingungen (hier vor allem: die Markteinführung liegt nicht länger als 2 Jahre zurück) erfüllt sind, ist eine erneute Teilnahme möglich. Sollten Sie zwischenzeitlich weitere Meilensteine erreicht, wichtige Kunden gewonnen oder Ihren Wettbewerbsbeitrag wesentlich weiterentwickelt haben, könnte sich ein neuer Anlauf lohnen. In Ihrer Bewerbung sollten Sie dann auf jeden Fall auf die neuen Informationen eingehen.

  • Kann man mehrere Bewerbungen einreichen?

    Kann man mehrere Bewerbungen einreichen?

    Sie haben mehrere passende Beiträge und können sich nicht entscheiden, welchen Sie zum Wettbewerb einreichen sollen? Dann können Sie auch mit mehreren Innovationen teilnehmen.

    Da die Innovationen und nicht das Unternehmen beurteilt werden, hat die Anzahl der Einreichungen keinen Einfluss auf die Jury-Entscheidung.

  • Kann man eine gemeinsame Bewerbung einreichen?

    Kann man eine gemeinsame Bewerbung einreichen?

    Sie haben Ihre Innovation gemeinsam mit einem anderen Unternehmen oder einer anderen Institution entwickelt? Grundsätzlich ist eine gemeinsame Bewerbung möglich. Als Einreicher sollte das Unternehmen fungieren, das den Markterfolg und den Innovationsvorsprung am deutlichsten belegen kann. Bitte geben Sie bei gemeinsamen Bewerbungen unbedingt an, welchen konkreten Anteil die jeweiligen Partner an der Entwicklung haben. 


  • Was kann man gewinnen?

    Was kann man gewinnen?

    Preisgeld

    Der Innovationspreis Thüringen 2023 ist mit einem Preisgeld in Höhe von insgesamt 100.000 € dotiert. Das Preisgeld wird vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft bereitgestellt. Über die Vergabe und Aufteilung des Preisgeldes entscheidet die Jury.

    Bei der Ausreichung des Preisgeldes handelt es sich um eine Förderung im Sinne der De-minimis-Verordnung gemäß den Beihilferegeln der EU-Kommission (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, Amtsblatt der EU L 352/1-8 vom 24.12.2013). Weitere Details zu Inhalt und Handhabung von De-minimis entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausschreibung.

    Neben der Vergabe des Preises in den vier Kategorien kann zusätzlich ein „Sonderpreis für junge Unternehmen“ vergeben werden. Der Preis wird durch den Medienpartner FUNKE Medien Thüringen vergeben und ist dotiert mit insgesamt 10.000 Euro. Der Preis besteht jeweils hälftig aus einer finanziellen Zuwendung sowie einem Marketing-Budget für individuelle Anzeigenleistungen.

    Auszeichnung

    Neben dem attraktiven Preisgeld gibt es jede Menge Öffentlichkeit zu gewinnen. Die Preisträger sind berechtigt, das offizielle Signet des Innovationspreises Thüringen zu nutzen. In einem Preisträgerkatalog werden die ausgezeichneten und nominierten Unternehmen mit ihren Bewerbungsgegenständen präsentiert. Die Preisträger und Nominierten erhalten außerdem ein professionell produziertes Foto- sowie Filmporträt zur freien Nutzung für eigene Werbewecke. Ausgewählte Teilnehmer haben zusätzlich die Chance auf den Publikumspreis (Online-Abstimmung unter den Wettbewerbsbeiträgen).

  • Wie setzt sich die Jury zusammen?

    Wie setzt sich die Jury zusammen?

    In die Jury berufen wir unabhängige und sachverständige Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Wissenschaft. Die Mitglieder der aktuellen Jury finden Sie unter >>Jury.

  • Nach welchen Kriterien prüft die Jury?

    Nach welchen Kriterien prüft die Jury?

    Die Jury prüft alle Bewerbungen insbesondere auf Innovationsgrad, Unternehmerische Leistung sowie wirtschaftlichen Erfolg. Die Wettbewerbsbeiträge werden nach folgenden Kriterien bewertet:

    • Originalität und Höhe des Innovationsgrades (technische Neuheit im Vergleich zum Stand der Technik, Eigenständigkeit)
    • Gesamtkonzeption (klares und eigenständiges Gestaltungskonzept, Benutzerorientierung, innovatives Design)
    • Gestaltungs- und technische Qualität (innovative gestalterische Lösungen, Funktionalität, Verarbeitungsqualität, Verwendung neuer Materialien und Technologien)
    • Energie- und Ressourceneffizienz (Umweltfreundlichkeit in der Herstellung, dem Gebrauch und der Entsorgung)
    • Unternehmerische Leistung (Risikobereitschaft, Marketingstrategie, Zielgruppen- und Marktorientierung, Erkennung von Marktnischen)
    • Gebrauchswert und wirtschaftlicher Erfolg (hoher praktischer Nutzen,  technisch-funktionale  Leistungen, erfolgreiche Markteinführung bzw. Aussicht auf ein erfolgreiches Etablieren am Markt, Marktpotenzial, Eintrittsbarrieren).
  • Wann erfolgt die Bekanntgabe der Preisträger?

    Wann erfolgt die Bekanntgabe der Preisträger?

    Höhepunkt des Wettbewerbes ist die Bekanntgabe und feierliche Würdigung der Preisträger im November.

    Die Verleihung des 26. Innovationspreises Thüringen 2023 findet am 29. November 2023 statt. Im Vorfeld der Festveranstaltung gibt es traditionell Begleitveranstaltungen, so dass die gesamte Veranstaltung ein wichtiges Podium für Erfahrungsaustausch und Netzwerkpflege in Thüringen sowie darüber hinaus bietet.

  • Was ist sonst noch wichtig?

    Was ist sonst noch wichtig?

    Bitte achten Sie unbedingt auf die (inhaltliche) Qualität Ihrer Bewerbung. Sie stellt die Grundlage für die Entscheidung der Jury dar. Sollte der Platz im Bewerbungsformular nicht ausreichen, laden Sie zusätzliche Informationen ggf. als gesonderte Anlagen hoch.


Haben Sie weitere Fragen zum Wettbewerb?
Dann kontaktieren Sie uns – wir stehen gern zur Verfügung.  >>Kontakt


Kontakt

Stiftung für Technologie, Innovation
und Forschung Thüringen (STIFT)

Ines Lauth

+49 (0)361 78923-15
ines.lauth(at)stift-thueringen.de

Gemeinschaftliche Träger des Innovationspreises Thüringen sind:

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT
TÜV Thüringen e.V.
Ernst-Abbe-Stiftung